Ambulante Hospizarbeit

Hospiz

Hilfe bei Trauer

Hospizarbeit / Abschied

Schwerkranke, Sterbende und deren Angehörigen werden durch ehrenamtliche Hospizhelferinnen geleitet. Die Hospizhelferinnen besuchen den Patienten (zu Hause, im Pflegeheim, im Krankenhaus) nehmen sich Zeit für Gespräche, stellen Kontakte zu Verwandten und Freunden her, entlasten die pflegende Angehörigen, übernehmen im Rahmen ihrer Sterbebegleitung auch Nachtwachen und begleiten Angehörige in der Zeit der Trauer.
Seminare
Grundkurse zum Thema:
“Die Hospizbewegung" - ein anderer Umgang mit Sterben, Tod und Trauer”. Aufbauseminare zur Ausbildung ehrenamtlicher Hospizhelferinnen.
Vorträge
Vorträge zur Arbeit der Hospizvereine.  Aufklärungsveranstaltungen über Schmerztherapie, Patientenverfügung und andere Themen durch Fachreferenten.
Trauergruppen
Die bestehenden Gruppen in einem Trauer-Netz-Werk zusammenschließen.
Gemeinsame bestehende Aktivitäten sinnvoll  koordinieren.
Ziel dieser Projekte ist es, möglichst viele Möglichkeiten anzubieten in dem jeder einzelne Wege finden kann um Schwerstkranke und Sterbende mit seiner gefühlvollen Hilfe und menschlicher Nähe zu begleiten.

Abschied
Nur 3 Tage
Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige etliche traurige Pflichten erledigen.
Und das innerhalb kurzer Zeit.
Totenschein
Tritt der Tod zu Hause ein, muss wenn noch nicht geschehen, ein Arzt benachrichtigt werden, am besten der Hausarzt des Toten. Er stellt nach der Leichenschau den Totenschein aus.
Sterbeurkunde
Mit dem Totenschein muss spätestens am folgenden Werktag die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragt werden. Das kann auch in einem Amt außerhalb des Wohnortes beantragt werden. Besonders dann, wenn der Angehörige z.B. im Krankenhaus einer anderen Stadt gestorben ist.
Die Sterbeurkunde (Kopien) wird zur Bearbeitung vieler Formalitäten benötigt. (Rententräger, Krankenkasse, Versicherungen, Banken, Nachlassgericht). Sie benötigen dazu auch den Personalausweis des Verstorbenen.
Bestattungsinstitut
Sollte der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen haben sollte dieser sofort  informiert werden. Ansonsten sollten sich die Hinterbliebenen mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung setzen.
Die Bestattungskosten können sehr unterschiedlich sein und es ist deshalb nicht pietätlos die Preise zu vergleichen.
Überführung
Spätestens 24 bis 36 Stunden nach Eintritt des Todes muss der Leichnam in einer Leichenhalle auf dem Friedhof oder beim Bestatter überführt werden. Die Aufbahrung zu Hause für ein bis zwei Tage ist möglich, wenn der Verstorbene nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat.
Beerdigung
Die Beerdigung muss je nach Bundesland spätestens nach fünf bis zwölf Tagen sattfinden. Für die Feuerbestattung und anschließende Beisetzung einer Urne bleiben bis zu sechs Wochen Zeit. Der frühestmöglichste Zeitpunkt für die Beisetzung liegt 24 Stunden nach dem Ausstellen des Totenscheins.
Bestattungsart
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Wünsche geäußert, kommt auf die Hinterbliebenen die Aufgabe zu, die Art der der Bestattung zu bestimmen. Grundsätzlich kann zwischen Erd- und Feuerbestattung gewählt werden.
Friedhof, Grab
In Deutschland herrscht Friedhofszwang. Särge und Urnen dürfen nur auf öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden. Sollte kein Familiengrab bestehen sollte man selbst zur Friedhofsverwaltung gehen und sich in Ruhe über die Grabauswahl informieren. Als Alternative besteht auch die Möglichkein den Verstorbenen am Fuße von Bäumen, auf einer Wiese oder an Felsen beizusetzen.

Unser Partner im ambulanten Pflegedienst

HKP Sarina

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