Fester Eigenanteil, der bei späterer Einstufung nicht in einen höheren Pflegegrad steigt (Bestandschutzregelung)
Für alle Pflegbedürftigen in vollstationärer Pflege wird es in den Pflegegraden 2 - 5 keine Unterschiede mehr bei den pflegebedingten Eigenanteilen geben
Der Eigenanteil wird von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgrn ermittelt